Ehegatte

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Testament: Erbeinsetzung sinnvoll ergänzen

Die Erbeinsetzung ist ein zentraler Bestandteil jedes Testaments. Sie legt fest, wer nach dem Tod des Erblassers das Vermögen erhält. Doch oft reicht es nicht aus, lediglich einen Erben zu benennen. Um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers umfassend und rechtssicher umgesetzt wird, sollte die Erbeinsetzung durch weitere Regelungen sinnvoll ergänzt werden. Im Folgenden werden einige wichtige Ergänzungen erläutert, die in einem Testament berücksichtigt werden sollten.

Welche Pflichtteilsquote gilt für mich?

Im Erbfall stellt sich für viele pflichtteilsberechtigte Personen die Frage, in welcher Höhe sie Anspruch auf den Pflichtteil haben. Die Pflichtteilsquote ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Erbfolge. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Berechnung der Pflichtteilsquote und die besonderen Regelungen für Ehegatten.

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Erbeinsetzung: Was Sie wissen sollten

Die Erbeinsetzung ist eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit des Erbrechts, durch das der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Sie ist in vielen Testamenten der wichtigste Bestandteil und bedarf einer genauen Formulierung, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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Testament nur teilweise eröffnen?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied am 16. Mai 2024, dass ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich vollständig zu eröffnen ist (Az. 8 W 13/24). Auch wenn der überlebende Ehegatte ein Geheimhaltungsinteresse geltend macht, müssen die Verfügungen des Testaments allen Beteiligten bekanntgegeben werden, solange keine trennbare und ausschließlich den überlebenden Ehegatten betreffende Regelung vorliegt.

Pflichtteilsentziehung: Ist sie wirksam?

Die Pflichtteilsentziehung ist ein schwerwiegendes Instrument, das der Erblasser nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen einsetzen darf. Es handelt sich um eine Ausnahme zur verfassungsrechtlich geschützten Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt und unterliegen strengen Anforderungen.

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