Ehegatten

OLG Schleswig zum Erbfolgenachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

In einem erbrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig klargestellt, dass ein notarielles Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel nicht ausreicht, um die Erbfolge nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung durchzuführen (Beschluss vom 16. August 2024 – 2 W 46/24). Diese Entscheidung verdeutlicht die zusätzlichen Anforderungen, die eine Pflichtteilsstrafklausel im Erbfall mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt.

Häufige Irrtümer im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fallstricke birgt. Immer wieder begegnen uns in der Praxis Irrtümer, die zu unerwünschten Ergebnissen führen können. In diesem Artikel klären wir einige der häufigsten Missverständnisse und geben Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler vermeiden können.

Jastrowsche Klausel: Wie wird das Vermächtnis besteuert?

Die Jastrowsche Klausel ist eine spezielle Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament, die Kinder motivieren soll, davon abzusehen, beim Tod des erstversterbenden Elternteil den Pflichtteil zu fordern. Für die Kinder, die den Pflichtteil nicht geltend machen, wird ein Vermächtnis vorgesehen, das erst mit dem Tod des überlebenden Elternteils fällig wird. Diese Gestaltung wirft Fragen hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Behandlung auf, insbesondere wie das betagte Vermächtnis versteuert wird.

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