ehegatten

Erbschaftsteuer auf Pflichtteilsansprüche

Schlechte Nachricht: Pflichtteilsansprüche unterliegen der Erbschaftsteuer. Gute Nachricht: Die Steuersätze sind niedrig und die Freibeträge sind hoch. Die Erbschaftsteuer entsteht erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsanspruch geltend macht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Erbschaftsteuergesetz). Sie entsteht also nicht schon beim Erbfall, sondern erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Entscheidung getroffen hat, den Pflichtteil […]

Wie hoch ist der Ehegattenpflichtteil?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand sie verheiratet sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lebenspartner entsprechend. Die meisten Eheleute sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie gilt automatisch, solange die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. In der Zugewinngemeinschaft

Wann ist eine Enterbung wirksam?

Manchmal gehen Nachkommen vorschnell davon aus, enterbt zu sein. Wann ist eine Enterbung eigentlich wirksam? Enterbung nur durch letztwillige Verfügung Möglich ist eine Enterbung nur durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers, also ein Testament oder ein Erbvertrag. Liegt keine anderslautende Verfügung vor, gilt gesetzliche Erbfolge. Eine solche Verfügung kann der Erblasser nur persönlich errichten, sich

Kind erhält Schadensersatz, wenn Eltern sein Sparbuch ausgeben

Geben die Eltern eines Minderjährigen dessen Sparguthaben für Zwecke des Unterhalts aus, kann das Kind die Eltern auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden. Sie sind gegebenenfalls gemäß § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen. Dies entschied das OLG Frankfurt

Pflichtteil auf Schenkungen vor Heirat/Geburt

Der Pflichtteilsberechtigte kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bezüglich Schenkungen geltend machen, die der Erblasser – bei Abkömmlingen – vor der Zeugung oder Geburt des Pflichtteilsberechtigten oder – bei Ehegatten – vor der Heirat tätigte. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 2012, Aktenzeichen IV ZR 250/11, und änderte so seine bisherige Rechtsprechung. Beispiel: Erblasser

Nach oben scrollen