Erbschaftsteuer auf Pflichtteilsansprüche
Schlechte Nachricht: Pflichtteilsansprüche unterliegen der Erbschaftsteuer. Gute Nachricht: Die Steuersätze sind niedrig und die Freibeträge sind hoch. Die Erbschaftsteuer entsteht erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsanspruch geltend macht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Erbschaftsteuergesetz). Sie entsteht also nicht schon beim Erbfall, sondern erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Entscheidung getroffen hat, den Pflichtteil […]