Ehegatte kann oft Gemeinschaftskonto im Todesfall auf sich umschreiben lassen
Haben Ehegatten ein Gemeinschaftskonto und stirbt einer von ihnen, kann der andere das Konto auf sich umschreiben lassen. Das sehen viele Kontoverträge von Banken und Sparkassen vor. Das Kontoguthaben steht dann allein dem Ehegatten zu, unabhängig davon, ob er Erbe ist.