Gemeinschaftliches Konto im Todesfall umschreiben
„Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gemäß LPartG als Kontomitinhaber das Konto auflösen oder auf seinen Namen umschreiben lassen.“ So oder so ähnlich lautet eine Regelung, die viele Sparkassen und Banken in Kontoverträgen verwenden. Kontoguthaben steht allein dem Ehegatten zu Die Regelung bedeutet: Verstirbt einer der Ehegatten, hat der andere das Recht, das Konto aufzulösen […]