OLG Saarbrücken: Nachlasspfleger kann Lebensversicherungssumme in den Nachlass ziehen
In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass ein Nachlasspfleger unter Umständen die Auszahlung einer Lebensversicherung verhindern bzw. vom Bezugsberechtigten zurückfordern kann (Beschluss vom 6. Juni 2024 – 5 U 28/24).