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Wie hoch ist der Ehegattenpflichtteil?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand sie verheiratet sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lebenspartner entsprechend. Die meisten Eheleute sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie gilt automatisch, solange die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. In der Zugewinngemeinschaft […]

Bundesverfassungsgericht zu notariellem Nachlassverzeichnis

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis geäußert. Anlass war eine Verfassungsbeschwerde eines Pflichtteilsberechtigten. Der Notar muss eigene Ermittlungen anstellen und darf sich nicht darauf begnügen, Erklärungen des Erben zu beurkunden. Die Ermittlungspflicht des Notars beschränkt sich nicht nur auf den Nachlassbestand zum Stichtag Todestag. Sie erstreckt sich auch auf mögliche

Wann verjähren Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wann die Frist zu laufen beginnt, ist je nach Anspruch unterschiedlich. Für den Pflichtteilsanspruch beginnt die Dreijahresfrist zum Schluss des Jahres zu laufen, zu dem der Pflichtteilsberechtigte von Erbfall und Enterbung und der Person des/der Erben Kenntnis erlangt oder Kenntnis hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1

Wie wirken sich Pflegeleistungen auf den Pflichtteil aus?

Pflegt der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch erhöhen. Pflegt der Erbe den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch reduzieren. Wann sind Pflegeleistungen auszugleichen? Pflegeleistungen sind nach § 2057a BGB auszugleichen, wenn der Erblasser längere Zeit vom Pflichtteilsberechtigten oder Erben gepflegt wurde. Die Ausgleichung findet nur unter Abkömmlingen statt (Kinder, Enkel, Urenkel usw. des Erblassers).

OLG Bamberg zur notariellen Ermittlung des Nachlasses

Das OLG Bamberg hat konkretisiert, welche Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis erfüllen muss. Es muss auf eigenen Ermittlungen des Notars beruhen, nicht bloßer Übernahme von Angaben der Erben. Der Notar muss Angaben der Erben einer kritischen Plausibilitätskontrolle unterziehen und dies dokumentieren. Er muss sich daraus ergebenden Anhaltspunkten nachgehen. Er muss den Zweifeln nachgehen und die Nachforschungen

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