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Pflichtteil bei Immobilie im Nachlass

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, ist ihr Wert bei der Pflichtteilsberechnung einzubeziehen. Es kommt auf den Marktwert zum Stichtag Todestag an. Diesen Wert muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten durch einen Sachverständigen ermitteln lassen, auf Kosten des Nachlasses. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf einen Geldbetrag in Höhe der Pflichtteilsquote des Reinnachlasses. Zum […]

Wie kann ich den Pflichtteil einklagen?

Zahlt der Erbe den Pflichtteil nicht oder verweigert er die geschuldeten Auskünfte über den Nachlass, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einklagen. Stufenklage Auskunfts- und Zahlungsanspruch können Sie über eine Stufenklage verfolgen. Dabei wird zunächst Auskunft über den Nachlassbestand verlangt. Nachdem der Erbe durch Teilurteil hierzu verurteilt ist und die Auskunft erteilt hat, können Sie den Pflichtteil

Pflichtteil an einer Unternehmensbeteiligung

Gehört zum Nachlass eine Unternehmensbeteiligung, ist deren Wert bei der Pflichtteilsberechnung einzubeziehen. Es gelten folgende Grundsätze: Als Pflichtteilsberechtigter können Sie verlangen, dass der Erbe den Wert durch einen Sachverständigen ermitteln lässt. Die Kosten der Wertermittlung hat der Erbe zu zahlen. Als Pflichtteilsberechtigter können Sie sich vom Erben außerdem die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie der

Schon alles verschenkt

Hat der Erblasser sein Vermögen vor seinem Tod verschenkt, können Pflichtteilsberechtigte durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch ihren Anteil am Geschenk einfordern. Klaus ist geschieden und hat zwei Kinder: Sebastian und Andrea. Das Verhältnis zwischen Klaus und seinem Sohn Sebastian ist gestört. Klaus ist schwer krank und weiß, dass er bald sterben muss. Schnell überträgt er noch seine

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine Geldzahlung in Höhe eines bestimmten Anteils des Nachlasses. Um den Pflichtteil zu berechnen, werden Pflichtteilsquote und Wert des Nachlasses benötigt. Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Gesetzliche Erbquote ist der Erbanteil, der nach dem Gesetz greifen würde, wenn der Erblasser kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag geschlossen hätte. Die gesetzliche

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