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Liebes Kind, böses Kind

Witwe Wilma lebt in einem Haus mit ihrem Sohn Fritz und dessen Ehefrau. Ihr weiterer Sohn Hans beobachtet, wie sein Bruder Fritz immer mehr Einfluss auf die Mutter Wilma nimmt. Die Brüder haben ein zunehmend schlechtes Verhältnis zueinander. Darunter leidet auch das Verhältnis zwischen Hans und Mutter Wilma. Als Wilma stirbt, stellt sich heraus, dass […]

Das Berliner Testament

Vater und Mutter haben ein sogenanntes Berliner Testament errichtet. Darunter versteht man ein Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen und für den Tod des zweiten von ihnen ihre Kinder. Der Vater verstirbt. Er hinterlässt ein Vermögen von 200.000 Euro. Die Mutter wird, dem Testament entsprechend, Alleinerbin. Sie ist dement, steht

Was kann ich als Pflichtteilsberechtigter unternehmen, wenn die Auskunft des Erben unvollständig ist?

Ist die vom Erbe erteilte Auskunft über den Nachlass unvollständig, stehen dem Pflichtteilsberechtigten weitere Recht zu. Je nach Situation kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe die Auskunft ergänzt, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versichert oder dass ein Notar das Nachlassverzeichnis aufnimmt. Eidesstattliche Versicherung Kann der Pflichtteilsberechtigte Anhaltspunkte dafür nachweisen, dass der Erbe

Pflichtteilsverjährung: Abwarten ist gefährlich

Der Pflichtteilsanspruch kann bereits verjähren, obwohl noch nicht alle Erben feststehen. Dies meint das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung. Im entschiedenen Fall war der Erblasser 2004 verstorben. 2007 standen einige Erben fest, andere nicht. 2008 leitete die pflichtteilsberechtigte Klägerin ein Schiedsverfahren gegen diejenigen Erben ein, die feststanden – die Beklagten. Die Anträge des Schiedsverfahrens

Bin ich pflichtteilsberechtigt?

Anspruch auf den Pflichtteil haben Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Kinder, auch adoptierte und uneheliche Kinder. Ist ein Kind bereits vor dem Erblasser verstorben, sind die Abkömmlinge des verstorbenen Kindes nach dem Erblasser pflichtteilsberechtigt, also die Enkel und Urenkel des Erblassers, falls der Erblasser kinderlos war auch seine Eltern. Ein entfernterer Abkömmling kann nicht nur

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