Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Die Teilungsversteigerung ist ein wichtiges Instrument, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, wenn sich die Erben nicht über die Verteilung eines Nachlassgrundstücks einigen können. Sie ermöglicht es jedem Miterben, die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks zu beantragen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, wie die Teilungsversteigerung abläuft und welche Rechte Sie als Miterbe haben.

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BGH zum Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück

In einem aktuellen Beschluss vom 26. September 2024 (Az. V ZB 8/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass eine Teilungsversteigerung nur für Grundstücke im Rechtssinn zulässig ist, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer eigenen Nummer eingetragen sind. Der Versuch, lediglich ein einzelnes Flurstück eines aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks zu versteigern, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Erbengemeinschaften und Miteigentümer, die eine solche Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft anstreben.

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OLG Karlsruhe zum Unterschied zwischen Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 die Frage behandelt, ob die Erblasserin eine Vor- und Nacherbschaft oder lediglich ein Nießbrauchsvermächtnis angeordnet hatte (Az. 14 U 144/23). Welche Rechte und Pflichten ergeben sich bei einer Vor- und Nacherbschaft, und was bedeutet ein Nießbrauchsvermächtnis?

Bewertungen im Erbrecht: Welche Methoden gibt es?

Die Bewertung von Nachlassgegenständen ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts, da sie häufig im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften oder Zugewinnausgleichen notwendig ist. Für die Ermittlung des Nachlasswertes gibt es verschiedene Bewertungsmethoden, die jeweils abhängig von der Art des Vermögens und den individuellen Umständen des Falls sind. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Bewertungsmethoden im Erbrecht vorgestellt.

Vollmachtsnachweis gegenüber Grundbuchamt bei Prozessvergleich

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klärt mit seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (Az. 20 W 213/23), in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seine Vollmacht im Grundbucheintragungsverfahren nachweisen muss, wenn es um eine im Prozessvergleich erklärte Auflassung geht. Die zentrale Frage: Wann reicht die Anführung des Anwalts im Vergleichsprotokoll als Vollmachtsnachweis aus, und wann sind strengere Nachweisanforderungen zu erfüllen?

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