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Grundschulden in der Teilungsversteigerung: Was Erben beachten müssen

Die Teilungsversteigerung von Immobilien ist ein häufiges Mittel zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die sich nicht einvernehmlich über die Aufteilung des Nachlasses einigen können. Eine besondere Herausforderung in diesem Verfahren sind dabei die Grundschulden, die auf den Immobilien lasten können. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen beleuchten die Rechtslage und die zu beachtenden Aspekte bei Grundschulden in der Teilungsversteigerung. […]

Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind. Hintergrund des Falls Der Fall

Verfahrensunterbrechung und -aussetzung beim Tod einer Partei und die Folgen für den Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juni 2024 (Az.: V ZR 178/23) eine grundlegende Entscheidung zur Verfahrensunterbrechung und -aussetzung nach dem Tod einer Partei getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die verfahrensrechtlichen Konsequenzen, wenn während eines Rechtsstreits eine Partei verstirbt und welche Auswirkungen dies auf die Fortführung des Prozesses hat. 1. Verfahrensunterbrechung bei Tod einer Partei (§

Die Immobilie im Erbrecht: Bedeutung, Bewertung und Auseinandersetzung

Immobilien spielen im Erbrecht eine zentrale Rolle. Sie sind oft der wertvollste Bestandteil eines Nachlasses und können bei der Verteilung unter den Erben besondere Herausforderungen mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die bei der Vererbung von Immobilien zu beachten sind. Bedeutung der Immobilie im Erbrecht Immobilien haben im Erbrecht nicht nur aufgrund

Grundbuch und Bezugsurkunden einsehen

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Grundbuch Einsicht nehmen. So bestimmt es § 12 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO). In Deutschland ist jedes Grundstück – auch Flurstück genannt – ist auf einem Grundbuchblatt verzeichnet. Das gilt auch für Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte. In dem Grundbuchblatt finden sich verschiedene Informationen zu dem Grundbesitz.

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