OLG Naumburg: Kein Auskunftsanspruch über lebzeitige Schenkungen des Erblassers unter Miterben
Das Oberlandesgericht Naumburg hat in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2024 (Az.: 2 U 81/23) klargestellt, dass Miterben keinen Anspruch auf Auskunft über Vermögenswerte haben, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten verschenkt hat. Die Entscheidung betont die Grenzen der Auskunftspflichten innerhalb der Erbengemeinschaft und schafft Klarheit darüber, welche Nachlassgegenstände unter das Auskunftsrecht der Miterben fallen und welche nicht.