erbfall

Unternehmensnachfolge bei einer Aktiengesellschaft: Was ist zu beachten?

Die Unternehmensnachfolge bei Aktiengesellschaften (AG) stellt besondere Anforderungen an die Planung und Durchführung. Aktien als Anteile einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich vererbbar. Dennoch gibt es wichtige gesetzliche Regelungen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Nachfolgeplanung beachtet werden müssen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte der Nachfolge bei einer AG erläutert. 1. Grundsatz der Vererblichkeit von […]

Missbräuchliche Schenkungen im Erbfall herausverlangen

Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, kann dies die Erbschaft erheblich schmälern. Erleiden Erben dadurch Nachteile, können ihnen Ansprüche gegen den Beschenkten zustehen. Eine Voraussetzung ist, dass der Erbe bindend bedacht ist – also durch eine vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag oder eine für den Schlusserbfall getroffene wechselbezügliche bindende Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament.

Unternehmensnachfolge bei einer GmbH: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt Erblasser, Erben und Gesellschafter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Personengesellschaften sind Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich vererblich. Dennoch gibt es verschiedene Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. 1. Grundsatz der Vererblichkeit von Geschäftsanteilen Nach § 15 Abs.

Erbteil pfänden und verwerten

Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein rechtlich anspruchsvoller Prozess, der viele Besonderheiten mit sich bringt. Im Folgenden wird erläutert, wie diese Art der Zwangsvollstreckung abläuft, welche Schritte zu beachten sind und welche Auswirkungen sie auf die Miterben und den Nachlass hat. 1. Pfändbarkeit des Erbteils Sobald der Erbfall eingetreten ist und der

Einziehung eines Erbscheins und der Grundsatz von Treu und Glauben

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 29. Mai 2024 (Aktenzeichen: 10 W 76/23) entschieden, dass die Einziehung eines Erbscheins nach 30 Jahren einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen kann, wenn die Einziehung von der Person betrieben wird, die den Erbschein selbst beantragt hatte. 1.

Nach oben scrollen