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Testament durchgestrichen – wer trägt die Beweislast?

Wird ein Testament aufgefunden, in dem Teile durchgestrichen sind, wird oft infrage gestellt, ob die Durchstreichungen vom Erblasser stammen oder von jemand anderem. Rechtlich ist zu unterscheiden: Fall 1: Streichung schon bei der Errichtung des Testaments Zunächst ist festzustellen, dass der Erblasser das Testament ursprünglich ohne die Streichung errichtet hat. Denn in vielen Fällen ist […]

Testament auslegen: Wie geht das?

Testamente können notariell beurkundet werden oder eigenhändig als privatschriftliches Testament errichtet werden. Im Erbfall ist manchmal unklar, wie der Text zu interpretieren ist. Bei der Auslegung ist der wirkliche Wille der Erblasser zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (§ 133 BGB). Neben der Analyse des Wortlauts sind Umstände außerhalb

Auslandsbezug im Erbrecht

Viele Menschen bevorzugen einen Wohnsitz außerhalb von Deutschland. Viele kommen aus einem anderen Land nach Deutschland. Doch wie wirkt sich dies auf den zukünftigen Erbfall aus und was gibt es für Möglichkeiten? I. Erbfall innerhalb der Europäischen Union 1. Anzuwendendes Recht Grundsätzlich unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich danach, ob der Erblasser einen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner hinterlässt, in welchem Güterstand er verheiratet war und welche Verwandten er hinterlässt. In der folgenden Tabelle dargestellt sind der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und die ersten drei Ordnungen der Verwandten. Es gibt noch weitere eheliche Güterstände und weitere Ordnungen von Verwandten.

Verjährungsfristen im Erbrecht

Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Beispielhaft hier einige im Erbrecht relevante Verjährungsregelungen: Pflichtteil Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen verjähren nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die

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