Erbfall

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Notarielles Nachlassverzeichnis: Ablauf

Ein notarielles Nachlassverzeichnis bietet Pflichtteilsberechtigten eine verlässliche und detaillierte Übersicht über den Nachlass des Erblassers. Dabei unterscheidet es sich vom privaten Nachlassverzeichnis, das ein Erbe selbst erstellt, indem der Notar als neutrale Amtsperson für die Vollständigkeit und Korrektheit des Verzeichnisses sorgt. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Schritte und Anforderungen, die beim Verfahren zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu beachten sind.

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Nießbrauch beim Schenken und Erben: Ein effektives Gestaltungsinstrument

Der Nießbrauch ist eine besonders vielseitige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, die häufig im Rahmen der Vermögensübertragung eingesetzt wird – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Er bietet zahlreiche Vorteile, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und der Steueroptimierung.

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

Das verschwundene Testament: Was passiert, wenn die Originalurkunde nicht mehr auffindbar ist?

Ein Testament ist die formelle Erklärung des letzten Willens einer Person. Doch was geschieht, wenn nach dem Tod des Erblassers das Originaltestament nicht mehr auffindbar ist? Diese Frage stellt sich häufiger, als man denkt, und die rechtlichen Folgen sind komplex. Der folgende Artikel erläutert, welche Auswirkungen das Fehlen der Original-Testamentsurkunde hat und welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können.

OLG Schleswig zum Erbfolgenachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

In einem erbrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig klargestellt, dass ein notarielles Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel nicht ausreicht, um die Erbfolge nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung durchzuführen (Beschluss vom 16. August 2024 – 2 W 46/24). Diese Entscheidung verdeutlicht die zusätzlichen Anforderungen, die eine Pflichtteilsstrafklausel im Erbfall mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt.

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