Erbfolge

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen Entscheidungen haben sich das OLG Frankfurt, das Kammergericht Berlin und das OLG Schleswig mit Fragen zur Grundbuchberichtigung befasst. Die Entscheidungen zeigen, dass die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge und die Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuchverfahren hoch sind.

Welches Ehegüterstatut gilt bei internationalen Erbfällen?

In internationalen Erbfällen ist die Frage nach dem anzuwendenden Ehegüterstatut oft entscheidend für die Erbfolge. Dies ist besonders relevant, wenn Ehegatten unterschiedlicher Nationalitäten in verschiedenen Ländern gelebt haben oder ihre Ehe in einem anderen Land geschlossen haben. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Brandenburg und Köln haben in aktuellen Entscheidungen unterschiedliche Konstellationen solcher internationaler Erbfälle behandelt und dabei wesentliche Kriterien für die Bestimmung des Ehegüterstatuts hervorgehoben.

Pflichtteil nach Tod des zweiten Elternteils

Stirbt ein Elternteil, steht Kindern mindestens der Pflichtteil zu – eine Geldabfindung dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre.

Gefahren der lenkenden Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Besonders kompliziert wird es, wenn eine sogenannte „lenkende Ausschlagung“ vorgenommen wird – das heißt, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird, um den Erbteil einer bestimmten Person zukommen zu lassen. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke und Gefahren einer solchen Strategie.

Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

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