Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt
Wie die Erbfolge im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist regelt § 35 der Grundbuchordnung (GBO). Je nach Konstellation sind unterschiedliche Dokumente erforderlich, um die Erbenstellung oder die Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Eintragung der Erben im Grundbuch ist entscheidend, um die Rechtssicherheit bei Grundstücksübertragungen zu gewährleisten.