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Was gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten?

Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden. Erblasserschulden sind die vom Erblasser begründeten Verbindlichkeiten, z.B. Darlehensverbindlichkeiten, Steuerschulden, Rückforderung von Rente oder Pflegegeld, Rechnungen für eine vom Erblasser beauftragte bzw. für ihn erbrachte Leistung, die erst nach dem Tod bezahlt wird. Zudem sind im Nachlassverzeichnis die Erbfallschulden aufzulisten, soweit sie auch bei gesetzlicher Erbfolge […]

Notar kann Ermittlungen nicht nach Gutdünken beschränken

Beim notariellen Nachlassverzeichnis für den Pflichtteilsberechtigten muss der Notar alle Nachforschungen anstellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Pflichtteilsberechtigten für erforderlich halten würde. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle und führte aus: „§ 2314 BGB soll es dem Pflichtteilsberechtigten ermöglichen, sich die notwendigen Kenntnisse zur Bemessung seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen. Hierbei soll ein notarielles

Pflichtteilsberechtigter kann Grundbucheinsicht nehmen

Dem Pflichtteilsberechtigten steht Einsicht in das Grundbuch zu, wenn der Erblasser Eigentümer des betreffenden Grundstücks war. Dies bekräftigte das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 12.08.2020 – 3 W 121/19. Zur Begründung verweist das OLG auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur, in der ein berechtigtes Interesse des Pflichtteilsberechtigten an der Grundbucheinsicht bejaht wird: „Ein berechtigtes Interesse

Fünf Fakten zum Pflichtteil

Beim „Berliner Testament“ steht den Kindern der Pflichtteil zu, schon wenn das erste Elternteil stirbt. Die Kinder müssen sich nicht auf den Tod des länger lebenden Elternteils vertrösten lassen. Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Personenkonstellation und vom Wert des Nachlasses ab. Für den Pflichtteil zählen auch Schenkungen. Hat der Erblasser sich „arm“ geschenkt,

Pflichtteil trotz Pflichtteilsstrafklausel

In manchen Testamenten findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der das Kind den Pflichtteil nach dem länger lebenden Elternteil verliert, wenn es nach dem zuerst verstorbenen Elternteil den Pflichtteil beansprucht. Doch die Klausel greift nicht in allen Fällen, und oft kann es sinnvoll sein, den Pflichtteil trotz der Klausel geltend zu machen. Wozu dient eine Pflichtteilsstrafklausel?

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