erblasser

Wann ist eine Enterbung wirksam?

Manchmal gehen Nachkommen vorschnell davon aus, enterbt zu sein. Wann ist eine Enterbung eigentlich wirksam? Enterbung nur durch letztwillige Verfügung Möglich ist eine Enterbung nur durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers, also ein Testament oder ein Erbvertrag. Liegt keine anderslautende Verfügung vor, gilt gesetzliche Erbfolge. Eine solche Verfügung kann der Erblasser nur persönlich errichten, sich […]

Wie wirken sich Pflegeleistungen auf den Pflichtteil aus?

Pflegt der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch erhöhen. Pflegt der Erbe den Erblasser, kann dies den Pflichtteilsanspruch reduzieren. Wann sind Pflegeleistungen auszugleichen? Pflegeleistungen sind nach § 2057a BGB auszugleichen, wenn der Erblasser längere Zeit vom Pflichtteilsberechtigten oder Erben gepflegt wurde. Die Ausgleichung findet nur unter Abkömmlingen statt (Kinder, Enkel, Urenkel usw. des Erblassers).

Pflichtteilsberechtigter kann vom Notar ermitteltes Nachlassverzeichnis verlangen

Neben dem vom Erben selbst erstellten Nachlassverzeichnis kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe durch einen Notar den Nachlass ermitteln und in einem Nachlassverzeichnis aufnehmen lässt. Ein solches Verlangen ist selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Erbe bereits seine Auskünfte notariell protokollieren ließ und deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versicherte. Denn das durch

OLG Stuttgart: Pflichtteilsberechtigter kann Kontoauszüge überprüfen

Der Pflichtteilsberechtigte hat nur wenig Gelegenheiten, zu erforschen, was mit dem Vermögen des Erblassers zu Lebzeiten geschah. Ein direkter Auskunftsanspruch besteht nur hinsichtlich des Nachlassbestandes zum Stichtag Todestag und hinsichtlich Schenkungen. Doch über einen Trick kann der Pflichtteilsberechtigte auch Einsicht in die Kontoauszüge und andere Unterlagen nehmen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, bei der Aufnahme des

Pflichtteil auf Schenkungen vor Heirat/Geburt

Der Pflichtteilsberechtigte kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bezüglich Schenkungen geltend machen, die der Erblasser – bei Abkömmlingen – vor der Zeugung oder Geburt des Pflichtteilsberechtigten oder – bei Ehegatten – vor der Heirat tätigte. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 2012, Aktenzeichen IV ZR 250/11, und änderte so seine bisherige Rechtsprechung. Beispiel: Erblasser

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