Erblasser

Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds: Keine automatische Erstreckung auf Abkömmlinge

In einer wichtigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle klargestellt, dass der Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds des Erblassers sich nicht automatisch auf dessen Abkömmlinge erstreckt. Der Beschluss vom 17. April 2023, Az. 6 W 37/23, beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge der verzichtenden Person.

Testament verfassen: Was ist zu beachten?

Beim Verfassen eines Testaments gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtlich wirksam ist und seinen Wünschen entspricht. Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass gezielt zu regeln, Konflikte unter den Erben zu vermeiden und die gesetzlichen Erbregelungen nach den eigenen Vorstellungen anzupassen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Vorbereiten eines Testaments zu berücksichtigen sind:

Ausgleichung: Wie wirkt sie sich auf den Pflichtteil aus?

Die Ausgleichung von Zuwendungen ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht, der insbesondere bei der Berechnung des Pflichtteils relevant wird. Dieser Artikel erläutert, was unter Ausgleichung zu verstehen ist, welche Zuwendungen ausgleichungspflichtig sind und wie sich dies auf die Pflichtteilsberechnung auswirkt.

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OLG Hamm: Krankenhaus muss Behandlungsunterlagen vorlegen, damit die Testierfähigkeit geprüft werden kann

In einem Erbscheinsverfahren entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass ein Krankenhaus verpflichtet ist, dem Gericht die Krankenunterlagen einer verstorbenen Erblasserin zur Verfügung zu stellen, damit diese von einem Sachverständigen überprüft werden können (Beschluss vom 13. Juni 2024, Aktenzeichen 10 W 3/23). Die Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf medizinische Unterlagen nach dem Tod eines Erblassers, insbesondere im Kontext der Ermittlung der Testierfähigkeit.

Anfechtung von Verfügungen aus Testamenten oder Erbverträgen

Die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen aus Testamenten oder Erbverträgen bietet betroffenen Personen die Möglichkeit, gegen den letzten Willen des Erblassers vorzugehen, wenn er aufgrund eines Irrtums, einer unzulässigen Beeinflussung oder durch das Übergehen von Pflichtteilsberechtigten entstanden ist. Auch der Erblasser selbst kann seine Verfügungen von Todes wegen anfechten, sofern es sich um bindende Verfügungen aus einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament handelt.

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