Erblasser

OLG München zum Beweis von Echtheit und Testierunfähigkeit

In der Entscheidung des OLG München vom 12. August 2024 (Az. 33 Wx 294/23) wurde eine Beschwerde gegen die Ankündigung des Nachlassgerichts verhandelt, einen Alleinerbschein zu erteilen. Streitpunkte waren die Fragen, ob das Testament des Erblasser zugunsten seiner Schwester echt ist und der Erblasser testierfähig war. Beides wurde von der Ehefrau des Erblassers und seiner Tochter angezweifelt. Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet wichtige Aspekte des Erbscheinsverfahrens, insbesondere Beweisfragen der Eigenhändigkeit von Testamenten und der Testierfähigkeit des Erblassers.

OLG Hamm zur Geschäftsunfähigkeit und zu Mitwirkungspflichten im Erbscheinsverfahren

Das OLG Hamm entschied am 1. Juli 2024 (Az. 10 W 100/23) über die Wirksamkeit einer Erbausschlagungserklärung, deren Anfechtung wegen angeblicher Geschäftsunfähigkeit des Erben erfolgte. Die Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an die richterliche Amtsermittlung und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten im Erbscheinsverfahren.

Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt als unzulässige Rechtsausübung

In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 11.07.2024, Az. 10 U 74/23) wurde ein Fall verhandelt, in dem es um den Rücktritt von einem Erbvertrag wegen angeblich nicht erbrachter Pflegeleistungen ging. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich ist und wann ein solcher Rücktritt als treuwidrig anzusehen ist.

Auslegung unklarer Formulierungen in einem Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat am 11. Juli 2024 (Az.: 8 W 80/23) eine wichtige Entscheidung zur Auslegung gemeinschaftlicher Testamente getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Bestimmungen eines Testaments nur für den Fall eines zeitgleichen Ablebens beider Eheleute gelten oder auch dann, wenn die Ehepartner nacheinander versterben.

Geschäfte vor dem Tod können bei Nachlassinsolvenz anfechtbar sein

Das Landgericht (LG) Bielefeld hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2021 (Az.: 5 O 180/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Anfechtbarkeit von Grundstücksübertragungen im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens befasst. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Erben und Insolvenzverwalter, insbesondere im Hinblick auf die Rückabwicklung von Schenkungen, die kurz vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden.

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