Erblasser

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Erbeinsetzung: Was Sie wissen sollten

Die Erbeinsetzung ist eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit des Erbrechts, durch das der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Sie ist in vielen Testamenten der wichtigste Bestandteil und bedarf einer genauen Formulierung, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Teilungsversteigerung: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Die Teilungsversteigerung ist ein wichtiges Instrument, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, wenn sich die Erben nicht über die Verteilung eines Nachlassgrundstücks einigen können. Sie ermöglicht es jedem Miterben, die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks zu beantragen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, wie die Teilungsversteigerung abläuft und welche Rechte Sie als Miterbe haben.

Pflichtteilsentziehung: Ist sie wirksam?

Die Pflichtteilsentziehung ist ein schwerwiegendes Instrument, das der Erblasser nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen einsetzen darf. Es handelt sich um eine Ausnahme zur verfassungsrechtlich geschützten Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt und unterliegen strengen Anforderungen.

Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Wenn ein naher Angehöriger stirbt und Sie enterbt wurden oder weniger als Ihren Pflichtteil erhalten, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteil steht den nächsten Verwandten wie Kindern, Ehegatten oder Eltern zu, die nach dem Gesetz zur gesetzlichen Erbfolge gehören würden, aber durch Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich einklagen und welche rechtlichen Schritte dabei zu beachten sind.

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Wie wird ein gemeinschaftliches Testament ausgelegt?

Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments sind einige Besonderheiten zu beachten. Es wird auch Ehegattentestament genannt, weil es nur von Ehegatten errichtet werden kann. Dabei kommt es häufig vor, dass sich Fragen zur Auslegung und zur rechtlichen Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen ergeben.

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