Erbrecht

BFH zum Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 15. Mai 2024 in einem Urteil (Aktenzeichen II R 12/21) wichtige Klarstellungen zur Anwendung des sogenannten Begünstigungstransfers bei der Erbschaftsteuer getroffen. Der Fall betrifft die Übertragung von Betriebsvermögen, vermietetem Wohnraum sowie dem selbstgenutzten Familienheim unter Miterben. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Transfer steuerlicher Begünstigungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) im Rahmen der Nachlassteilung möglich ist.

Ausgleichung: Wie wirkt sie sich auf den Pflichtteil aus?

Die Ausgleichung von Zuwendungen ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht, der insbesondere bei der Berechnung des Pflichtteils relevant wird. Dieser Artikel erläutert, was unter Ausgleichung zu verstehen ist, welche Zuwendungen ausgleichungspflichtig sind und wie sich dies auf die Pflichtteilsberechnung auswirkt.

Anfechtung von Verfügungen aus Testamenten oder Erbverträgen

Die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen aus Testamenten oder Erbverträgen bietet betroffenen Personen die Möglichkeit, gegen den letzten Willen des Erblassers vorzugehen, wenn er aufgrund eines Irrtums, einer unzulässigen Beeinflussung oder durch das Übergehen von Pflichtteilsberechtigten entstanden ist. Auch der Erblasser selbst kann seine Verfügungen von Todes wegen anfechten, sofern es sich um bindende Verfügungen aus einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament handelt.

Rechtsprechung zur Pfändung eines Erbteils

Die Pfändung eines Erbteils ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der in der Praxis häufig zu Streitigkeiten führt. In drei Entscheidungen haben das OLG Düsseldorf, das OLG Frankfurt und der Bundesgerichtshof (BGH) wesentliche Aspekte zur Pfändung eines Erbteils und deren Eintragung im Grundbuch klargestellt. Diese Urteile verdeutlichen die strengen Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen, die mit der Pfändung eines Erbteils verbunden sind.

Nach oben scrollen