Kündigungsrecht bei Nießbrauch und vorweggenommener Erbfolge
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 12. Juni 2024 (Az.: XII ZR 92/22) wichtige Fragen zum Kündigungsrecht des Grundstückseigentümers nach dem Tod des Nießbrauchers und der Übertragung des Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geklärt.