Erbrecht

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KG Berlin: Testament eines Erblassers im betreuten Wohnen – keine Unwirksamkeit wegen Pflegeverhältnis

Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.02.2024 – 19 W 160/23) hatte zu entscheiden, ob ein Testament, in dem eine Pflegekraft als Erbin eingesetzt wurde, nach dem Berliner Wohnteilhabegesetz unwirksam ist. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass kein Verstoß gegen § 12 Abs. 2 WTG-Berlin vorliegt, da die Pflegekraft erst nach dem Testament ihre Tätigkeit beendet hatte und sich keine Abhängigkeit zwischen dem Erblasser und ihr feststellen ließ.

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BGH zur Nachlassinsolvenz: Verkaufserlös als Teil der Insolvenzmasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 (IX ZR 119/23) eine grundlegende Entscheidung zur Frage getroffen, ob der Verkaufserlös aus einem Nachlassgegenstand zur Insolvenzmasse eines überschuldeten Nachlasses gehört. Der BGH stellte klar, dass ein solcher Erlös dann zur Nachlassinsolvenzmasse zählt, wenn der Erbe ihn strikt von seinem Eigenvermögen trennt und das Rechtsgeschäft objektiv der Verwaltung des Nachlasses dient.

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Testament gefälscht? Erblasser testierunfähig? Wer wofür die Beweislast trägt

Wer sich auf ein Testament beruft, muss dessen Echtheit beweisen. Wer sich darauf beruft, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, trägt die Beweislast dafür. Diese Grundsätze hat das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 12. August 2024 (Az.: 33 Wx 294/23) bestätigt. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines Testaments sowie an den Beweis der Testierunfähigkeit stellen.

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