Erbrecht

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Unternehmensnachfolge im Erbfall

Die Unternehmensnachfolge im Erbfall ist eine besondere Herausforderung für den Fortbestand eines Unternehmens. Anders als bei einer lebzeitigen Übertragung hat der Erblasser nach seinem Tod keinen direkten Einfluss mehr auf den Übergang seines Unternehmens. Dennoch kann durch eine sorgfältige Planung zu Lebzeiten, insbesondere durch erbrechtliche Regelungen, der Unternehmensfortbestand sichergestellt werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge im Erbfall erläutert.

Erbscheinsantrag oder Erbenfeststellungsklage? – Unterschiede zwischen Erbscheinsverfahren und Zivilprozess

In der Praxis des Erbrechts gibt es zwei wesentliche Verfahren zur Klärung der Erbenstellung: das Erbscheinsverfahren und die Erbenfeststellungsklage. Beide Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, ihres Ablaufs und ihrer Rechtswirkungen. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Verfahren erläutert, gefolgt von Beispielen aus der Rechtsprechung.

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Vorüberlegungen zu einem Testament

Eine Verfügung von Todes wegen, sei es ein Testament oder ein Erbvertrag, ist ein entscheidender Schritt in der Nachlassplanung. Dabei sollten Sie einige grundlegende Überlegungen anstellen, um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille klar formuliert und rechtlich wirksam ist. Eine gut durchdachte Verfügung kann nicht nur Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern, sondern auch steuerliche Vorteile bieten und die Abwicklung des Nachlasses erleichtern.

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Steuern im Erbfall und Möglichkeiten zur Steueroptimierung

Im Erbfall können verschiedene Steuern anfallen, die je nach Art des Nachlasses und der erbrechtlichen Gestaltung unterschiedlich hoch ausfallen. Durch gezielte steuerliche Gestaltung lassen sich diese Belastungen häufig reduzieren.

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Ein verlorenes Testament bleibt wirksam: Entscheidung des OLG Hamburg

Kann ein Testament auch dann wirksam sein, wenn das Original nicht mehr auffindbar ist? Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 30. Mai 2022 (Az.: 2 W 100/21) bestätigt, dass ein Testament trotz Verlusts oder Vernichtung der Originalurkunde weiterhin rechtsgültig sein kann, wenn die Testamentserrichtung und der Inhalt auf andere Weise nachgewiesen werden können.

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