Erbrecht

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Auskunftsansprüche im Erbrecht

Im Erbrecht spielen Auskunftsansprüche eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es darum geht, die Zusammensetzung des Nachlasses zu ermitteln und Ansprüche wie den Pflichtteil geltend zu machen. Die erbrechtlichen Auskunftspflichten betreffen sowohl Erben als auch andere Beteiligte, wie beispielsweise den Testamentsvollstrecker oder Erbschaftsbesitzer. Diese Ansprüche sind nicht nur gesetzlich festgelegt, sondern können auch gerichtlich durchgesetzt werden.

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Gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn eine Person verstirbt, ohne in einem Testament oder Erbvertrag Erbeinsetzungen oder Enterbungen verfügt zu haben. In diesem Fall bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer Erbe wird und zu welchem Anteil. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Verwandte und den Ehepartner des Verstorbenen.

Bewertungen im Erbrecht: Welche Methoden gibt es?

Die Bewertung von Nachlassgegenständen ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts, da sie häufig im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften oder Zugewinnausgleichen notwendig ist. Für die Ermittlung des Nachlasswertes gibt es verschiedene Bewertungsmethoden, die jeweils abhängig von der Art des Vermögens und den individuellen Umständen des Falls sind. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Bewertungsmethoden im Erbrecht vorgestellt.

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Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung oder Benachteiligung im Testament nicht völlig leer ausgehen. Dieser Beitrag erklärt, wer pflichtteilsberechtigt ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen Anspruch geltend zu machen.

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Gesamtrechtsnachfolge – Was bedeutet das?

Im deutschen Erbrecht ist die Gesamtrechtsnachfolge ein zentraler Begriff. Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen, das heißt alle vererblichen Rechte und Pflichten, automatisch auf die Erben über. Diese Nachfolge erfolgt ohne weitere Übertragungsakte, das Vermögen wird als Ganzes, einschließlich etwaiger Schulden, auf die Erben übertragen. Dies bezeichnet man als „Universalsukzession“.

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