FG München: Keine Verbindlichkeit des Nacherben aus unwirksamer Verfügung des Vorerben über die Vorerbschaft
Das Finanzgericht München (FG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom Januar 2024 klargestellt, dass Nachlassverbindlichkeiten, die durch unwirksame Vermächtnisanordnungen des Vorerben entstehen, nicht beim Nacherben abzugsfähig sind (Urteil vom 17. Januar 2024 – 4 K 379/21). Dieser Fall behandelt insbesondere die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vermächtnisse und die damit verbundene Frage, ob der Nacherbe belastet werden kann, wenn der Vorerbe zivilrechtlich unwirksame Vermächtnisanordnungen getroffen hat.