Erbschein

OLG Hamm und OLG Oldenburg: Wer ist für Erbschein zuständig – Rechtspfleger oder Richter?

Die Frage, ob im Erbscheinsverfahren der Rechtspfleger oder der Richter zuständig ist, wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen und die konkrete Verfahrenslage beeinflusst. In zwei aktuellen Entscheidungen – des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm und des OLG Oldenburg – wurden wichtige Grundsätze zur funktionellen Zuständigkeit in Erbscheinsverfahren festgelegt.

Löschung eines Nacherbenvermerks und Führung des Unrichtigkeitsnachweises

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 13. Juni 2024 (Az.: 20 W 47/24) eine entscheidende Klarstellung zur Führung des Unrichtigkeitsnachweises im Zusammenhang mit der Löschung eines Nacherbenvermerks getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags und die Grenzen des grundbuchrechtlichen Verfahrens bei der Prüfung der Wirksamkeit von Erbausschlagungen.

Bundesverfassungsgericht zu Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsklage

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem aktuellen Beschluss über die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren entschieden. Der Beschluss vom 13. Juli 2024, Az. 1 BvR 1929/23, befasst sich insbesondere mit den Anforderungen an die Darlegung der Subsidiarität und den prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur von Grundrechtsverletzungen durch die Fachgerichte.

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender rechtlicher Schritte, können solche Vollmachten entscheidend sein.

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