Erbteil

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Testament: Erbeinsetzung sinnvoll ergänzen

Die Erbeinsetzung ist ein zentraler Bestandteil jedes Testaments. Sie legt fest, wer nach dem Tod des Erblassers das Vermögen erhält. Doch oft reicht es nicht aus, lediglich einen Erben zu benennen. Um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers umfassend und rechtssicher umgesetzt wird, sollte die Erbeinsetzung durch weitere Regelungen sinnvoll ergänzt werden. Im Folgenden werden einige wichtige Ergänzungen erläutert, die in einem Testament berücksichtigt werden sollten.

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Ist der halbe Anteil halb soviel wert wie die ganze Immobilie?

Die Frage, ob ein hälftiger Miteigentumsanteil an einer Immobilie denselben Wert hat wie die Hälfte des Gesamtwerts der Immobilie, beschäftigt sowohl Gerichte als auch Erb- und Pflichtteilsberechtigte immer wieder. Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 09.03.2023 (Az.: 10 U 25/22) hierzu Stellung genommen und betont, dass ein solcher Anteil in der Regel einen niedrigeren Wert aufweist als der rechnerische Anteil am Gesamtwert der Immobilie. Dies hat insbesondere im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen erhebliche Auswirkungen.

Welche Pflichtteilsquote gilt für mich?

Im Erbfall stellt sich für viele pflichtteilsberechtigte Personen die Frage, in welcher Höhe sie Anspruch auf den Pflichtteil haben. Die Pflichtteilsquote ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Erbfolge. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Berechnung der Pflichtteilsquote und die besonderen Regelungen für Ehegatten.

Teilungsversteigerung: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Die Teilungsversteigerung ist ein wichtiges Instrument, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, wenn sich die Erben nicht über die Verteilung eines Nachlassgrundstücks einigen können. Sie ermöglicht es jedem Miterben, die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks zu beantragen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, wie die Teilungsversteigerung abläuft und welche Rechte Sie als Miterbe haben.

Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Wenn ein naher Angehöriger stirbt und Sie enterbt wurden oder weniger als Ihren Pflichtteil erhalten, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteil steht den nächsten Verwandten wie Kindern, Ehegatten oder Eltern zu, die nach dem Gesetz zur gesetzlichen Erbfolge gehören würden, aber durch Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich einklagen und welche rechtlichen Schritte dabei zu beachten sind.

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