erbvertrag

Missbräuchliche Schenkungen im Erbfall herausverlangen

Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, kann dies die Erbschaft erheblich schmälern. Erleiden Erben dadurch Nachteile, können ihnen Ansprüche gegen den Beschenkten zustehen. Eine Voraussetzung ist, dass der Erbe bindend bedacht ist – also durch eine vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag oder eine für den Schlusserbfall getroffene wechselbezügliche bindende Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament. […]

Unternehmensnachfolge bei einzelkaufmännischem Unternehmen: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in ein einzelkaufmännisches Unternehmen ist ein komplexer erbrechtlicher Vorgang, der sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen mit sich bringt. Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Punkte, die bei der Vererbung eines einzelkaufmännischen Geschäftsbetriebs zu berücksichtigen sind, und gibt Einblick in wichtige Haftungs- und Verwaltungsfragen. 1. Vererblichkeit eines einzelkaufmännischen Unternehmens Ein einzelkaufmännisches Unternehmen fällt mit

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind: 1. Pflichteilsquote (§§ 2303 Abs. 1 Satz 2, 2310 BGB) Der Pflichtteil

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287

Pflichtteil nach Tod des zweiten Elternteils

Stirbt ein Elternteil, steht Kindern mindestens der Pflichtteil zu – eine Geldabfindung dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre. Gesetzliche Erbfolge als Ausgangspunkt Die Pflichtteilszahlung entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Zunächst ist also zu überlegen, welcher Erbteil angefallen wäre, wenn es kein Testament und

Nach oben scrollen