Erbvertrag

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Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt

Wie die Erbfolge im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist regelt § 35 der Grundbuchordnung (GBO). Je nach Konstellation sind unterschiedliche Dokumente erforderlich, um die Erbenstellung oder die Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Eintragung der Erben im Grundbuch ist entscheidend, um die Rechtssicherheit bei Grundstücksübertragungen zu gewährleisten.

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Erbengemeinschaft beenden: So wird der Nachlass geteilt

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen nach einem Todesfall gemeinsam den Nachlass übernehmen. Diese Gemeinschaft ist nicht für die Dauer gedacht, sondern soll durch die sogenannte Auseinandersetzung beendet werden, bei der der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Stellt man sich den Nachlass als Kuchen vor, endet die Erbengemeinschaft, wenn alle Kuchenstücke verteilt sind.

Pflichtteilsentziehung: Ist sie wirksam?

Die Pflichtteilsentziehung ist ein schwerwiegendes Instrument, das der Erblasser nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen einsetzen darf. Es handelt sich um eine Ausnahme zur verfassungsrechtlich geschützten Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt und unterliegen strengen Anforderungen.

Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Wenn ein naher Angehöriger stirbt und Sie enterbt wurden oder weniger als Ihren Pflichtteil erhalten, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteil steht den nächsten Verwandten wie Kindern, Ehegatten oder Eltern zu, die nach dem Gesetz zur gesetzlichen Erbfolge gehören würden, aber durch Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich einklagen und welche rechtlichen Schritte dabei zu beachten sind.

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Gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn eine Person verstirbt, ohne in einem Testament oder Erbvertrag Erbeinsetzungen oder Enterbungen verfügt zu haben. In diesem Fall bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer Erbe wird und zu welchem Anteil. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Verwandte und den Ehepartner des Verstorbenen.

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