Erbvertrag

Erbeinsetzung: Gestaltung und rechtliche Grundlagen

Die Erbeinsetzung ist eine zentrales Gestaltungsmittel des Erbrechts und ermöglicht es dem Erblasser, durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) die Erbfolge nach seinen Wünschen zu regeln. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Erbeinsetzung, die Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287 BGB.

Pflichtteil nach Tod des zweiten Elternteils

Stirbt ein Elternteil, steht Kindern mindestens der Pflichtteil zu – eine Geldabfindung dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre.

Lebzeitige Verfügungen des Erblassers und der Schutz des bindend eingesetzten Erben

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in einem Beschluss vom 10. Juli 2024 (Az.: 3 U 14/24) wichtige Klarstellungen zur Verfügungsfreiheit des Erblassers zu Lebzeiten und dem Schutz des Vertragserben getroffen. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben, die durch vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag oder durch wechselbezüglich bindende Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament eingesetzt sind und sich gegen lebzeitige Schenkungen oder Erlassverträge des Erblassers wehren wollen.

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