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Was gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten?

Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden. Erblasserschulden sind die vom Erblasser begründeten Verbindlichkeiten, z.B. Darlehensverbindlichkeiten, Steuerschulden, Rückforderung von Rente oder Pflegegeld, Rechnungen für eine vom Erblasser beauftragte bzw. für ihn erbrachte Leistung, die erst nach dem Tod bezahlt wird. Zudem sind im Nachlassverzeichnis die Erbfallschulden aufzulisten, soweit sie auch bei gesetzlicher Erbfolge […]

Was gehört zum Nachlassvermögen?

Zum Vermögen gehören alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, national und international, beispielsweise Rechte an Grundstücken (Eigentumswohnung, Hausgrundstück), Gesellschaftsbeteiligungen, Unternehmen und Erwerbsgeschäfte, Konten, Inhalt von Bankschließfächern, Bargeld, Wertpapiere, Bitcoins und andere digitale Werte, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck, Ehering, Smartphone, Tablet, Werkzeug, Geräte, Hausrat, Forderungen aus Darlehens-, Miet-, Pacht- und Kaufverträgen; Hypotheken-, Grund- und

Pflichtteil trotz Pflichtteilsstrafklausel

In manchen Testamenten findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der das Kind den Pflichtteil nach dem länger lebenden Elternteil verliert, wenn es nach dem zuerst verstorbenen Elternteil den Pflichtteil beansprucht. Doch die Klausel greift nicht in allen Fällen, und oft kann es sinnvoll sein, den Pflichtteil trotz der Klausel geltend zu machen. Wozu dient eine Pflichtteilsstrafklausel?

Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis bei (angeblich) überschuldetem Nachlass

Ist der Nachlass überschuldet, kann der Erbe kostenauslösende Maßnahmen verweigern. Doch mit einem Trick kommt der Pflichtteilsberechtigte trotzdem zu seinem Recht. Dürftigkeitseinrede Die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) gibt dem Erben die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern, wenn der Nachlass überschuldet ist und keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um ein Nachlassinsolvenzverfahren durchzuführen. Das Gesetz will den

SG Mainz: Sozialhilfeempfänger muss Pflichtteil geltend machen

Steht ausreichend Geld zur Auszahlung des Pflichtteils zur Verfügung, ist es keine besondere Härte, wenn der Sozialhilfeträger vom Pflichtteilsberechtigten erwartet, den Pflichtteil geltend zu machen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. In den Entscheidungsgründen führt das SG Mainz aus: Schließlich

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