Forderungen

Psychologische Herausforderungen in Erbengemeinschaften: Was Sie wissen sollten

Wenn ein Erbfall eintritt, kommt es nicht nur auf die rechtlichen Aspekte an, sondern auch auf die zwischenmenschlichen und psychologischen Dynamiken innerhalb der Erbengemeinschaft. Diese können die Verteilung des Nachlasses erheblich beeinflussen und zu Konflikten führen, die oft tiefer reichen, als man zunächst vermuten würde.

Abwägung beim Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Am 17. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem vielbeachteten Fall (Az.: 13 U 118/10) entschieden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks nicht gegeben sind. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Oktober 2019 (Az.: X ZR 48/17), in dem der BGH das ursprüngliche Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hatte.

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287 BGB.

OLG Celle: Strenge Anforderungen an den Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 BGB

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 6 U 51/23) klargestellt, dass an einen Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen sind. Die Entscheidung betont, dass ein solcher Verzicht nur unter klaren und unmissverständlichen Bedingungen angenommen werden kann, was für Erben und Pflichtteilsberechtigte von erheblicher Bedeutung ist.

Erbausschlagung anfechten ist schwierig

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 14. August 2024 (Az.: 8 W 102/23) entschieden, dass die Anfechtung einer Erbausschlagung nur dann wirksam ist, wenn der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses tatsächlich kausal für die Ausschlagung war. Kausal bedeutet, es muss davon auszugehen sein, dass ohne den Irrtum die Erbschaftsausschlagung unterblieben wäre. Der Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte der Erbausschlagung und der Möglichkeiten, diese später anzufechten.

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