Forderungen

OLG Schleswig zum Erbfolgenachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

In einem erbrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig klargestellt, dass ein notarielles Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel nicht ausreicht, um die Erbfolge nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung durchzuführen (Beschluss vom 16. August 2024 – 2 W 46/24). Diese Entscheidung verdeutlicht die zusätzlichen Anforderungen, die eine Pflichtteilsstrafklausel im Erbfall mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt.

Betriebsaufspaltung bei Vermögensnachfolgeplanung beachten

Die Betriebsaufspaltung ist ein komplexes steuerrechtliches Konstrukt, das in der Vermögensnachfolgeplanung eine bedeutende Rolle spielen kann. Sie ermöglicht es, betriebliches Vermögen steuerlich begünstigt auf die nächste Generation zu übertragen. Gleichzeitig birgt sie jedoch auch Risiken, insbesondere in Bezug auf die Aufdeckung stiller Reserven und die mögliche Nachversteuerung. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Betriebsaufspaltung und zeigt auf, wie sie gezielt in der Vermögensnachfolgeplanung eingesetzt werden kann.

Erbschaftsteuer sparen mit dem Supervermächtnis

Das Supervermächtnis ist ein erbschaftsrechtliches Instrument, das im Rahmen der Nachfolgeplanung eine flexible und steueroptimierte Verteilung des Vermögens ermöglicht. Es kombiniert die zivilrechtlichen Vorteile des Berliner Testaments mit der steuerlichen Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung. Im Folgenden wird erläutert, wie das Supervermächtnis funktioniert, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Vorteile es insbesondere für Ehepaare bietet, die ein Berliner Testament errichten.

OLG München zur Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.

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