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Verjährungsfristen im Erbrecht

Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Beispielhaft hier einige im Erbrecht relevante Verjährungsregelungen: Pflichtteil Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen verjähren nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die […]

Ausschlagungsfrist und Anfechtungsfristen im Erbrecht

Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen und beginnt mit der Kenntnis des Erben von dem Anfall und dem Grund der Berufung (§§ 1944, 1946 BGB). Ist der Erbe durch eine Verfügung von Todes wegen berufen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung von Todes

Wie ist der Ablauf beim Nachlassverzeichnis?

12Als Frist für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses werden drei bis sechs Wochen ab Zugang der Aufforderung für angemessen erachtet. Eine zu kurz gesetzte Frist setzt die angemessene Frist in Gang. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses hinzugezogen zu werden. Wird ein solches Verlangen vom Pflichtteilsberechtigten ausgesprochen, so wird der Anspruch auf Vorlage

Pflichtteil trotz Pflichtteilsstrafklausel

In manchen Testamenten findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der das Kind den Pflichtteil nach dem länger lebenden Elternteil verliert, wenn es nach dem zuerst verstorbenen Elternteil den Pflichtteil beansprucht. Doch die Klausel greift nicht in allen Fällen, und oft kann es sinnvoll sein, den Pflichtteil trotz der Klausel geltend zu machen. Wozu dient eine Pflichtteilsstrafklausel?

Unzuverlässiger Erbe – wie kommt der Pflichtteilsberechtigte noch an Informationen?

Dem Pflichtteilsberechtigten stehen verschiedene Auskunftsansprüche gegen den Erben zu. Doch welche alternativen Informationsquellen gibt es, wenn auf den Erben kein Verlass ist? Der Pflichtteilsberechtigte kann selbst den Nachlass besichtigen, indem er verlangt, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses hinzu gezogen zu werden (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass ein Notar

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