Frist

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Erbengemeinschaft beenden: So wird der Nachlass geteilt

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen nach einem Todesfall gemeinsam den Nachlass übernehmen. Diese Gemeinschaft ist nicht für die Dauer gedacht, sondern soll durch die sogenannte Auseinandersetzung beendet werden, bei der der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Stellt man sich den Nachlass als Kuchen vor, endet die Erbengemeinschaft, wenn alle Kuchenstücke verteilt sind.

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Haftung für Nachlassverbindlichkeiten beschränken

Beim Erbfall übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ist umfassend geregelt und erfordert eine sorgfältige Planung durch den Erben, um mögliche Risiken zu minimieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze und Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung.

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Erbschaftsteuer: Wie läuft das Besteuerungsverfahren im Erbfall ab?

Das Besteuerungsverfahren im Erbfall ist ein wichtiger Prozess, der sicherstellt, dass alle erbschaftssteuerpflichtigen Vermögensübertragungen korrekt erfasst und versteuert werden. Nach dem Tod einer Person müssen die Erben mehrere Schritte durchlaufen, um den Nachlass und die entsprechenden Steuerschulden korrekt zu ermitteln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Punkte des Besteuerungsverfahrens im Erbfall.

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Testament nur teilweise eröffnen?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied am 16. Mai 2024, dass ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich vollständig zu eröffnen ist (Az. 8 W 13/24). Auch wenn der überlebende Ehegatte ein Geheimhaltungsinteresse geltend macht, müssen die Verfügungen des Testaments allen Beteiligten bekanntgegeben werden, solange keine trennbare und ausschließlich den überlebenden Ehegatten betreffende Regelung vorliegt.

Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Wenn ein naher Angehöriger stirbt und Sie enterbt wurden oder weniger als Ihren Pflichtteil erhalten, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteil steht den nächsten Verwandten wie Kindern, Ehegatten oder Eltern zu, die nach dem Gesetz zur gesetzlichen Erbfolge gehören würden, aber durch Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich einklagen und welche rechtlichen Schritte dabei zu beachten sind.

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