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Ich erhalte ein Vermächtnis. Steht mir zusätzlich ein Pflichtteil zu?

Wenn Ihr Pflichtteil höher ist als das zugewandte Vermächtnis wert ist, können Sie vom Erben den Differenzbetrag als Zusatzpflichtteil verlangen. Alternativ können Sie das Vermächtnis ausschlagen und nur den Pflichtteil verlangen. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob Sie nur den Pflichtteil beanspruchen oder Vermächtnis plus Zusatzpflichtteil beanspruchen, können Sie vom Erben Auskunft über den Nachlassbestand fordern. […]

Was kann ich als Pflichtteilsberechtigter unternehmen, wenn die Auskunft des Erben unvollständig ist?

Ist die vom Erbe erteilte Auskunft über den Nachlass unvollständig, stehen dem Pflichtteilsberechtigten weitere Recht zu. Je nach Situation kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe die Auskunft ergänzt, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versichert oder dass ein Notar das Nachlassverzeichnis aufnimmt. Eidesstattliche Versicherung Kann der Pflichtteilsberechtigte Anhaltspunkte dafür nachweisen, dass der Erbe

Pflichtteilsverjährung: Abwarten ist gefährlich

Der Pflichtteilsanspruch kann bereits verjähren, obwohl noch nicht alle Erben feststehen. Dies meint das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung. Im entschiedenen Fall war der Erblasser 2004 verstorben. 2007 standen einige Erben fest, andere nicht. 2008 leitete die pflichtteilsberechtigte Klägerin ein Schiedsverfahren gegen diejenigen Erben ein, die feststanden – die Beklagten. Die Anträge des Schiedsverfahrens

Wann kann ich den Pflichtteil geltend machen?

Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche. Der Pflichtteilsanspruch kann ab dem Tod des Erblassers bei den Erben geltend gemacht werden und ist sofort fällig. Allerdings ist den Erben eine angemessene Frist zuzugestehen, um den Nachlassbestand zu ermitteln und mitzuteilen.

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