SG Mainz: Sozialhilfeempfänger muss Pflichtteil geltend machen
Steht ausreichend Geld zur Auszahlung des Pflichtteils zur Verfügung, ist es keine besondere Härte, wenn der Sozialhilfeträger vom Pflichtteilsberechtigten erwartet, den Pflichtteil geltend zu machen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.