Gestaltung

Elderly Couple Making Notes

Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge stellt sowohl im Todesfall als auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge eine Herausforderung dar, insbesondere in steuerlicher Hinsicht. In beiden Szenarien sind verschiedene Steuern zu berücksichtigen, die sowohl für den Erben als auch für den Schenker oder Erblasser relevant werden können.

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Steuern im Erbfall und Möglichkeiten zur Steueroptimierung

Im Erbfall können verschiedene Steuern anfallen, die je nach Art des Nachlasses und der erbrechtlichen Gestaltung unterschiedlich hoch ausfallen. Durch gezielte steuerliche Gestaltung lassen sich diese Belastungen häufig reduzieren.

People at the Business Meeting

Erbschaftsteuer sparen durch Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung stellt eine strategische Möglichkeit dar, um Erbschaftsteuer zu sparen und gleichzeitig die wirtschaftliche Nutzung eines Betriebs aufrechtzuerhalten. Sie ist insbesondere dann interessant, wenn der Betriebsinhaber sich aus dem aktiven Geschäftsleben zurückziehen möchte, ohne den Betrieb sofort aufzugeben oder zu veräußern. Dieser Beitrag erläutert, wie Betriebsverpachtung funktioniert und welche steuerlichen Vorteile damit verbunden sind.

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Steueroptimierung: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Die Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen stellt eine attraktive Möglichkeit zur Steueroptimierung dar. Sie ermöglicht es, Vermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Diese Form der Vermögensübergabe ist besonders interessant, wenn es darum geht, die eigene Versorgung im Alter sicherzustellen und gleichzeitig Erbschaft- und Schenkungsteuer zu minimieren. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Arten von wiederkehrenden Leistungen, ihre steuerliche Behandlung und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.

Colleagues in an office celebrating a successful negotiation with a handshake.

BGH zum Pflichtteilsverzicht: Nur mit persönlicher Beteiligung des Erblassers wirksam

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine rechtlich bedeutsame Vereinbarung, bei der eine Person zu Lebzeiten des Erblassers auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20. November 2024 (Az.: IV ZR 263/23) bestätigt, dass ein solcher Vertrag nur wirksam ist, wenn der Erblasser persönlich anwesend ist und den Vertrag selbst abschließt.

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