Grundbuch

Weizenerntezeit - 1

Höferecht: ein Überblick

Das Höferecht stellt ein Sondererbrecht dar, das vor allem in landwirtschaftlich geprägten Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg Anwendung findet. Es regelt die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die eine „Hofeigenschaft“ besitzen. Die Besonderheit dieses Rechtsgebiets liegt darin, dass der Hof ungeteilt an einen sogenannten Hoferben übergeht. Dies soll die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Betriebes verhindern und seine Wirtschaftsfähigkeit für zukünftige Generationen sichern​.

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Vorsorgevollmacht für Unternehmer: Absicherung für den Ernstfall

Für Unternehmer ist eine umfassende Vorsorgevollmacht unerlässlich, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch bei eigener Geschäftsunfähigkeit zu gewährleisten. Eine solche Vollmacht erlaubt es einem Bevollmächtigten, im Namen des Unternehmers wichtige Entscheidungen zu treffen und operative Tätigkeiten weiterzuführen. Die richtige Gestaltung dieser Vollmacht sichert nicht nur die Fortführung des Unternehmens, sondern schützt auch die Vermögenswerte und strategischen Interessen.

Erbscheinsantrag oder Erbenfeststellungsklage? – Unterschiede zwischen Erbscheinsverfahren und Zivilprozess

In der Praxis des Erbrechts gibt es zwei wesentliche Verfahren zur Klärung der Erbenstellung: das Erbscheinsverfahren und die Erbenfeststellungsklage. Beide Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, ihres Ablaufs und ihrer Rechtswirkungen. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Verfahren erläutert, gefolgt von Beispielen aus der Rechtsprechung.

Der Erbschein: Bedeutung, Verfahren und Rechtswirkungen

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung und Erbquote eines Erben bezeugt und wird vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt. Der Erbschein erfüllt eine zentrale Funktion im Erbrecht, insbesondere für die Nachlassabwicklung gegenüber Banken, Behörden und weiteren Institutionen. Seine Ausstellung ist sowohl bei gesetzlicher als auch bei gewillkürter Erbfolge möglich.

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