Grundbuch

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Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt

Wie die Erbfolge im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist regelt § 35 der Grundbuchordnung (GBO). Je nach Konstellation sind unterschiedliche Dokumente erforderlich, um die Erbenstellung oder die Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Eintragung der Erben im Grundbuch ist entscheidend, um die Rechtssicherheit bei Grundstücksübertragungen zu gewährleisten.

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BGH zum Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück

In einem aktuellen Beschluss vom 26. September 2024 (Az. V ZB 8/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass eine Teilungsversteigerung nur für Grundstücke im Rechtssinn zulässig ist, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer eigenen Nummer eingetragen sind. Der Versuch, lediglich ein einzelnes Flurstück eines aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks zu versteigern, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Erbengemeinschaften und Miteigentümer, die eine solche Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft anstreben.

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Erbrecht in der Landwirtschaft: Welche Sonderregelungen gelten?

Das Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Hintergrund ist das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftliche Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung durch Erbteilung zu verhindern. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Regelungen, die den Übergang von Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben betreffen.

Eigenhändiges Testament errichten: Was ist zu beachten?

Ein Testament können Sie entweder beim Notar beurkunden oder eigenhändig errichten. Letzteres ist oft eine kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit, Ihre letztwilligen Verfügungen niederzuschreiben. Dabei sollten jedoch einige wesentliche Punkte beachtet werden, um die Wirksamkeit des Testaments sicherzustellen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Vollmachtsnachweis gegenüber Grundbuchamt bei Prozessvergleich

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klärt mit seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (Az. 20 W 213/23), in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seine Vollmacht im Grundbucheintragungsverfahren nachweisen muss, wenn es um eine im Prozessvergleich erklärte Auflassung geht. Die zentrale Frage: Wann reicht die Anführung des Anwalts im Vergleichsprotokoll als Vollmachtsnachweis aus, und wann sind strengere Nachweisanforderungen zu erfüllen?

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