güterstand

Vierfacher Pflichtteil, wenn der zweite Elternteil stirbt

Nach dem später versterbenden Elternteil kann der Pflichtteil viermal so hoch sein wie nach dem zuerst versterbenden Elternteil. Eheleute Karin und Björn haben zwei Töchter, Luisa und Theresa. Die Eheleute sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, haben also keinen Ehevertrag über einen anderen Güterstand geschlossen. Ihnen gehört ein Hausgrundstück zu je 1/2 Miteigentumsanteil. Zudem […]

Welche Auskünfte stehen dem Pflichtteilsberechtigten zu?

Erben sind verpflichtet, denjenigen, die bei gesetzlicher Erbfolge Erben geworden wären, es jedoch aufgrund anderslautender letztwilliger Verfügung nicht geworden sind, Auskünfte über Erblasser, Nachlassbestand, Nachlasswert und Schenkungen zu erteilen. Der Erbe hat auf Aufforderung durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses Auskunft über den Bestand des zum Zeitpunkt des Todes – Stichtag Todestag – zu erteilen (§§ 2314,

Wie hoch ist der Ehegattenpflichtteil?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand sie verheiratet sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lebenspartner entsprechend. Die meisten Eheleute sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie gilt automatisch, solange die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. In der Zugewinngemeinschaft

Wie mache ich den Pflichtteil geltend?

Der Pflichtteil ist eine Geldentschädigung, die der Erbe an Sie als Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss. Der Erbe muss Ihnen Informationen geben, um die Höhe des Betrages zu errechnen und zu überprüfen. Der Erbe muss erst auf Ihr Verlangen hin tätig werden. Schritt 1: Auskunft über den Nachlass und über Schenkungen Fordern Sie den Erben auf, über

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine Geldzahlung in Höhe eines bestimmten Anteils des Nachlasses. Um den Pflichtteil zu berechnen, werden Pflichtteilsquote und Wert des Nachlasses benötigt. Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Gesetzliche Erbquote ist der Erbanteil, der nach dem Gesetz greifen würde, wenn der Erblasser kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag geschlossen hätte. Die gesetzliche

Nach oben scrollen