kenntnis

Notarielles Nachlassverzeichnis – Ermessen des Notars

Der Pflichtteilsberechtigte hat gem. § 2314 Abs. 1, S. 1 u. 3 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Kosten, die durch die Beauftragung des Notars entstehen, fallen als Nachlassverbindlichkeiten dem Nachlass zur Last. Der Erbe ist verpflichtet einen Notar aufzusuchen und dafür zu sorgen, dass […]

Chancen und Risiken hinsichtlich der Kostenlast für den Beklagten

Ist ein Rechtsstreit anhängig, so stellen sich für den Beklagten grundsätzlich die Fragen, welche Kosten anfallen werden, wie hoch die Erfolgschancen sind und wie taktisch vorzugehen ist. I. KostenDie Gerichtskosten richten sich nach dem Streitgegenstand. Für das Amts- und Landgericht fällt grundsätzlich eine 3,0 Gerichtsgebühr (Nr. 1210 KV GKG) an. Für den Rechtsanwalt jeder Partei

Auslandsbezug im Erbrecht

Viele Menschen bevorzugen einen Wohnsitz außerhalb von Deutschland. Viele kommen aus einem anderen Land nach Deutschland. Doch wie wirkt sich dies auf den zukünftigen Erbfall aus und was gibt es für Möglichkeiten? I. Erbfall innerhalb der Europäischen Union 1. Anzuwendendes Recht Grundsätzlich unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem

Angehöriger verstorben: Erste erbrechtliche Schritte

Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben. Den eigenen Gefühlen Raum geben Der Tod kann lang erwartet sein oder unvorhergesehen und schockierend. Abhängig vom eigenen Verhältnis zum Verstorbenen kann der Tod Trauer und Verzweiflung auslösen, manchmal aber auch Gleichgültigkeit oder Erleichterung. Das Todesereignis zu verarbeiten

Verjährungsfristen im Erbrecht

Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Beispielhaft hier einige im Erbrecht relevante Verjährungsregelungen: Pflichtteil Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen verjähren nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die

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