Kenntnis

Person Writing on White Paper

Erbschaftsteuer: Wie läuft das Besteuerungsverfahren im Erbfall ab?

Das Besteuerungsverfahren im Erbfall ist ein wichtiger Prozess, der sicherstellt, dass alle erbschaftssteuerpflichtigen Vermögensübertragungen korrekt erfasst und versteuert werden. Nach dem Tod einer Person müssen die Erben mehrere Schritte durchlaufen, um den Nachlass und die entsprechenden Steuerschulden korrekt zu ermitteln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Punkte des Besteuerungsverfahrens im Erbfall.

Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Wenn ein naher Angehöriger stirbt und Sie enterbt wurden oder weniger als Ihren Pflichtteil erhalten, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteil steht den nächsten Verwandten wie Kindern, Ehegatten oder Eltern zu, die nach dem Gesetz zur gesetzlichen Erbfolge gehören würden, aber durch Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich einklagen und welche rechtlichen Schritte dabei zu beachten sind.

Erbschaftsteuer sparen durch taktische Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist ein mächtiges Instrument im Erbrecht, das nicht nur dazu dient, unliebsame Nachlässe abzulehnen, sondern auch gezielt zur Steueroptimierung eingesetzt werden kann. Durch eine taktische Ausschlagung können Erben die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Dieser Beitrag erklärt, wie die taktische Ausschlagung funktioniert und in welchen typischen Situationen sie besonders sinnvoll ist.

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

OLG München zur Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.

Nach oben scrollen