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Wie erfahre ich, ob ein Grundstück verkauft oder verschenkt wurde?

War der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks, hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Grundbucheinsicht. Das Einsichtsrecht umfasst, Abschriften von notariellen Verträgen zu erhalten, mit denen das Grundstück veräußert wurde. Das OLG Karlsruhe führte zu einem Fall, in dem die Mutter des Pflichtteilsberechtigten verstorben war, aus: „Der Antragsteller hat nach § 12 Absatz 1 GBO Anspruch darauf, dass […]

OLG Düsseldorf: notarielles Nachlassverzeichnis mit Zwangsgeld durchsetzen

Zurzeit setzen wir für eine pflichtteilsberechtigte Mandantin durch, dass sie von einer Erbin ein notarielles Nachlassverzeichnis erhält. Auf unseren Antrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro gegen die Erbin festgesetzt (Beschluss vom 31.10.2016 – I-7 W 67/16). Das OLG folgt damit unserer Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, welches die Zwangsgeldfestsetzung noch

Landgericht Konstanz zum Verzug beim Pflichtteil

Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert

Wann greift eine Pflichtteilsstrafklausel?

Mit einer Pflichtteilsstrafklausel wollen Eltern erreichen, dass die Kinder erst nach dem Tod beider Eltern etwas erhalten und nicht schon nach dem Tod des ersten Elternteils Pflichtteilsansprüche geltend machen. Die Pflichtteilsstrafklausel greift nicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch umgehend Abstand nahm, nachdem er von der Pflichtteilsstrafklausel erfuhr. Dies entschied das OLG Rostock mit Beschluss

Pflichtteil bei Immobilie im Nachlass

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, ist ihr Wert bei der Pflichtteilsberechnung einzubeziehen. Es kommt auf den Marktwert zum Stichtag Todestag an. Diesen Wert muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten durch einen Sachverständigen ermitteln lassen, auf Kosten des Nachlasses. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf einen Geldbetrag in Höhe der Pflichtteilsquote des Reinnachlasses. Zum

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