OLG Brandenburg: Rückübertragungsanspruch an Grundstück ist vererblich
In einer wichtigen Entscheidung zur Vererblichkeit vertraglicher Ansprüche hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im April 2024 einen Fall entschieden, in dem es um die Rückübertragung eines Grundstücks ging (Urteil vom 18. April 2024 – 5 U 188/22). Der Erblasser hatte in einem Grundstücksüberlassungsvertrag einen Rückübertragungsanspruch vereinbart. Das Gericht entschied, dass dieser Rückübertragungsanspruch nicht höchstpersönlich war und somit auf die Erben übergeht.