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FG Düsseldorf zur Großerwerbsschwelle: Nur Erwerbe ab Juli 2016 zählen

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich in einem kürzlich ergangenen Gerichtsbescheid intensiv mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Kommanditanteilen und der Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten auseinandergesetzt. Die Entscheidung vom 17. Juli 2024, Az. 4 K 1675/23 Erb, enthält Ausführungen dazu, wie frühere Erwerbe von begünstigtem Vermögen sowie Verzichte auf Nießbrauchsrechte bei der Ermittlung der Großerwerbsschwelle nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zu berücksichtigen sind.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wie wird sie berechnet?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland ein wesentlicher Faktor bei der Nachlassplanung und Vermögensübertragung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Steuer berechnet wird. Wenn Sie eine belastbare Berechnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Pflichtteilsstrafklausel: Ein Überblick

Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein zentrales Instrument im Erbrecht, das häufig in gemeinschaftlichen Testamenten, insbesondere in Berliner Testamenten, verwendet wird. Ihr Hauptziel ist es, den Nachlass des erstversterbenden Ehegatten zu schützen und den überlebenden Ehegatten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Doch wie genau funktioniert diese Klausel, und welche Folgen hat sie für die Erben?

Der Ankereffekt: Psychologie in erbrechtlichen Verhandlungen

In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten spielen psychologische Faktoren oft eine entscheidende Rolle, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Einer der einflussreichsten, aber häufig unterschätzten Effekte ist der sogenannte Ankereffekt. Die Taktik, sich diesen Effekt zunutze zu machen, wird auch als „Ankern“ bzw. „Anchoring“ bezeichnet. Sie kann den Verlauf von Verhandlungen maßgeblich beeinflussen und dabei das Ergebnis zugunsten einer Partei verschieben – oft zum Nachteil der anderen Beteiligten.

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