Miterben

BFH zum Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 15. Mai 2024 in einem Urteil (Aktenzeichen II R 12/21) wichtige Klarstellungen zur Anwendung des sogenannten Begünstigungstransfers bei der Erbschaftsteuer getroffen. Der Fall betrifft die Übertragung von Betriebsvermögen, vermietetem Wohnraum sowie dem selbstgenutzten Familienheim unter Miterben. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Transfer steuerlicher Begünstigungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) im Rahmen der Nachlassteilung möglich ist.

Rechtsprechung zur Pfändung eines Erbteils

Die Pfändung eines Erbteils ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der in der Praxis häufig zu Streitigkeiten führt. In drei Entscheidungen haben das OLG Düsseldorf, das OLG Frankfurt und der Bundesgerichtshof (BGH) wesentliche Aspekte zur Pfändung eines Erbteils und deren Eintragung im Grundbuch klargestellt. Diese Urteile verdeutlichen die strengen Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen, die mit der Pfändung eines Erbteils verbunden sind.

Vorkaufsrecht bleibt durch Erbauseinandersetzung unberührt

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 18. März 2024 (Az.: 2 Wx 45/24) entschieden, dass das für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht nicht erlischt, wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf einen Miterben übertragen wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Erbengemeinschaften und die Ausübung von Vorkaufsrechten.

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

In seinem Urteil vom 10. April 2024 (Az. II R 22/21) hat der BFH wichtige Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Werterhöhungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Zuwendungen festgelegt. Es handelt sich um eine richtungsweisende Entscheidung zur Schenkungsteuer, die für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften von hoher Bedeutung ist.

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