nachlass

Erbschein: Wofür brauche ich ihn und wie bekomme ich ihn?

Der Erbschein dient dazu, die Erbfolge nachzuweisen. In diesem Artikel erläutern wir, wie das Erbscheinsverfahren abläuft und worauf Erben achten sollten. Was ist ein Erbschein? Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben eines Verstorbenen und deren Erbanteile bestätigt. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden und […]

Unternehmensnachfolge bei einer Aktiengesellschaft: Was ist zu beachten?

Die Unternehmensnachfolge bei Aktiengesellschaften (AG) stellt besondere Anforderungen an die Planung und Durchführung. Aktien als Anteile einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich vererbbar. Dennoch gibt es wichtige gesetzliche Regelungen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Nachfolgeplanung beachtet werden müssen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte der Nachfolge bei einer AG erläutert. 1. Grundsatz der Vererblichkeit von

Ehegatte kann oft Gemeinschaftskonto im Todesfall auf sich umschreiben lassen

Haben Ehegatten ein Gemeinschaftskonto und stirbt einer von ihnen, kann der andere das Konto auf sich umschreiben lassen. Das sehen viele Kontoverträge von Banken und Sparkassen vor. Das Kontoguthaben steht dann allein dem Ehegatten zu, unabhängig davon, ob er Erbe ist. Hintergrund: Gemeinschaftskonten und Erbrecht Bei Gemeinschaftskonten – insbesondere den sogenannten „Oder-Konten“ – sind beide

Wie werden lebzeitige Zuwendungen auf den Pflichtteil angerechnet?

Die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht, der die Höhe des Pflichtteilsanspruchs erheblich beeinflussen kann. Dieser Artikel erklärt, wann und wie Zuwendungen auf den Pflichtteil angerechnet werden und welche rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Bedeutung des § 2315 BGB Nach § 2315 BGB kann der Erblasser bestimmen, dass

Unternehmensnachfolge bei einer GmbH: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt Erblasser, Erben und Gesellschafter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Personengesellschaften sind Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich vererblich. Dennoch gibt es verschiedene Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. 1. Grundsatz der Vererblichkeit von Geschäftsanteilen Nach § 15 Abs.

Nach oben scrollen