Nachlassverzeichnis

Nachlass sichern beim Streit über die Erbfolge

Ein Erbfall kann schnell zu einem Streit über die Erbfolge führen, insbesondere wenn Unklarheit über die Berechtigung der Erben besteht oder mehrere Personen Ansprüche erheben. Um sicherzustellen, dass der Nachlass in einem solchen Fall nicht veruntreut oder gefährdet wird, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, den Nachlass zu sichern.

Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses

Das Landgericht (LG) Duisburg hat am 16. April 2024 (Az.: 11 O 196/23) eine wichtige Entscheidung zu den Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung betont die Bedeutung des Anwesenheitsrechts von Pflichtteilsberechtigten und die Konsequenzen, die sich aus dessen Missachtung ergeben können.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 8. November 2023 (Az.: I-24 W 49/23) eine wegweisende Entscheidung zu den Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung klärt, unter welchen Bedingungen ein Nachlassverzeichnis als erfüllt gilt und welche Pflichten ein Notar bei der Erstellung hat.

BGH-Entscheidung: Notar muss Nachlassverzeichnis erstellen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Juni 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Pflichten von Notaren bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen betrifft. Der Beschluss (Az.: IV ZB 13/23) klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Notar seine Amtstätigkeit verweigern darf und welche Anforderungen an die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gestellt werden.

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