Testament gefälscht? Erblasser testierunfähig? Wer wofür die Beweislast trägt
Wer sich auf ein Testament beruft, muss dessen Echtheit beweisen. Wer sich darauf beruft, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, trägt die Beweislast dafür. Diese Grundsätze hat das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 12. August 2024 (Az.: 33 Wx 294/23) bestätigt. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines Testaments sowie an den Beweis der Testierunfähigkeit stellen.