OLG Frankfurt: Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung eines Nacherbenvermerks
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt wurde klargestellt, dass ein veräußernder Eigentümer, der noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, beschwerdeberechtigt ist, wenn das Grundbuchamt die Löschung eines Nacherbenvermerks ablehnt (Beschluss vom 12. Januar 2023 – 20 W 196/22). Diese Entscheidung betont die Rechte des Vorerben im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken, insbesondere bei der Löschung des Nacherbenvermerks.